Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. Eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht.
BFH-Urteil vom 17. Januar 2019 – III R 49/17
Vorinstanz: FG Münster vom 27. Januar 2017 – 4 K 56/16 F (EFG 2017, 477)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-02 |
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