FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, § 100 Abs. 1, § 101 Satz 1, § 118 Abs. 2, § 135 Abs. 2.; AO § 37, § 43, § 155 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4; UStG § 15, § 16, § 18 Abs. 1, § 18 Abs. 9 Satz 1, Satz 3, Satz 4; UStDV § 59, § 61 Abs. 1; Richtlinie 79/1072/EWG Art. 3 Buchst. a, Art. 7 Abs. 4
BFH-Urteil vom 24. September 2015 – V R 9/14
Die Ausschlussfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG wahrt nur, wer einen Antrag stellt, in dem er Angaben zu den entsprechend Art. 3 Buchst. a Satz 2 i.V.m. Anhang C Buchst. F der Richtlinie 79/1072/EWG geforderten Mindestinformationen (Art der Tätigkeit oder des Gewerbezweigs für die er die Leistungen bezogen hat) macht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-04 |
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