Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde § 6 Abs. 1 Nr. 1b in das Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt. Durch die Neuregelung wird das handelsrechtliche Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB, bei der Berechnung der Herstellungskosten auf den Einbezug bestimmter nicht produktionsbezogener Kosten zu verzichten, auf die steuerliche Gewinnermittlung übertragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-06 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: