(Un-)Zulässigkeit von Benennungsverlangen (§ 160 AO) bei Überweisungen an intransparente Domizilgesellschaften
Bei der Vorbereitung oder während einer Betriebsprüfung (BP) treffen Mitarbeiter der Steuer- oder Revisionsabteilung von exportorientierten deutschen Unternehmen oder deren Berater häufig auf folgende typische und zugleich problematische Sachverhaltskonstellation: Das Unternehmen verkauft seine Produkte an Kundenunternehmen in Ländern mit hohem Korruptionsrisiko.