Neue Probleme durch das Zuordnungsmerkmal bei der Organschaft nach der Organschaftsreform
Am 20.2.2013 wurde das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts im BGBl. verkündet. Die Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung betreffen insbesondere die Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft. Die Vereinfachung in diesem Bereich sind Reaktionen auf BFH-Rechtsprechung und drohende EU-Rechtswidrigkeit. Als Reaktion auf ein durch die EU-Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren wurde der doppelte Inlandsbezug für die Organgesellschaft abgeschafft. Nunmehr muss sich nur noch der Geschäftsleitungssitz im Inland befinden.