Zur steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechtlichen Relevanz von „Cum-/Ex-Geschäften“
Mittlerweile wurde eine (erste) höchstrichterliche Entscheidung zu den auch außerhalb der Fachwelt vielfach erörterten „Cum-/Ex-Geschäften“ veröffentlicht. Im Folgenden werden zunächst die Grundlagen dieser Geschäfte (I.) und die diesbezüglichen Aussagen im Urteil des Bundesfinanzhofs (II.) dargestellt. Anschließend wird erörtert, inwiefern dieses Urteil steuerrechtliche Schlüsse über die unmittelbar zugrunde liegende Konstellation hinaus zulässt (III.) und welche steuerstraf- (IV.) und steuerordnungswidrigkeitenrechtlichen (V.) Folgerungen gegebenenfalls zu ziehen sind.