DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-08 |
Bei allen Umwandlungen des UmwStG mit Ausnahme von § 24 UmwStG sind zwingend Kapitalgesellschaften beteiligt. Neben den diversen Regelungen zu Wertansatzwahlrechten, zur Nutzung von Verlustvorträgen usw. stellt sich in der Regel auch die Frage nach der Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos. In diesem Beitrag werden die Grundsätze dargestellt, um einen leichten Einstieg in die im Detail teilweise komplexen Wirkungen zu ermöglichen.
Bei größeren Handelsunternehmen mit vielen Filialen erfolgt mittlerweile regelmäßig die Belieferung der Filialen über Verteil- und Abruflager. Die Lager dienen als Drehkreuz für aus dem In- und Ausland bei verschiedensten Lieferanten georderte Ware. Diese sind so organisiert, dass sie entweder einen bestimmten Regionalbereich betreuen oder für ein bestimmtes Warensortiment bundesweit die Filialen (ggf. auch verbundene Unternehmen im In- und Ausland) beliefern.
Mit zwei Urteilen aus den Jahren 2007 und 2010 löste der BFH eine intensive Diskussion in Verwaltung, Schrifttum und Rechtsprechung über die steuerbilanziellen Folgen der Vereinbarung einer Rückverkaufsoption beim Kfz-Leasing aus. Keine Beachtung fand im Zuge dieser Diskussion die Frage, welche umsatzsteuerlichen Folgen sich aus der Vereinbarung einer solchen Rückverkaufsoption ergeben.
BFH-Urteil vom 18. Oktober 2017 – V R 46/16
BFH-Beschlüsse vom 31. Mai 2017 – V R 8/16 und V R 30/15
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