Die Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung an eine infolge Anwachsung gem. § 738 Abs. 1 BGB voll beendete Personengesellschaft
Aufgrund des Urteils des FG Berlin-Brandenburg vom 26.2.2013 wurde dem BFH von dem Steuerpflichtigen die Rechtsfrage vorgelegt, ob eine Prüfungsanordnung, die an eine nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aufgelöste Personengesellschaft adressiert ist, unwirksam ist, da sie an einen nicht mehr existierenden Rechtsträger gerichtet ist, oder ob sie dahingehend ausgelegt werden kann, dass Inhaltsadressat der verbliebene Gesellschafter als Rechtsnachfolger der Gesellschaft war. Zudem wird angefragt, ob diese Prüfungsanordnung die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO auslösen kann.