Die bilanzpolitische Bedeutung der Gemeinkostenverteilung bei der Ermittlung der Herstellungskosten – Teil II –
Wahlrechte bei der Ermittlung der Herstellungskosten, die bilanzpolitisch genutzt werden können, sind im Wesentlichen auf produzierende Betriebe beschränkt. Bei diesen Betrieben sind sie in der Regel aber von großer Bedeutung. Hinsichtlich der Ermittlung der Herstellungskosten beschränkte sich handelsrechtlich nach dem HGB a.F. die Wertuntergrenze auf die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten und die Sondereinzelkosten der Fertigung.