(Un-)Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Herstellungskosten für die steuerliche Gewinnermittlung
Wenngleich das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) durch die Abschaffung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten den Charakter eines „IFRS-Verhinderungsgesetzes“ besitzt, ist die Konzeption des Gesetzes grundsätzlich auf Steuerneutralität ausgelegt. Die Maßgeblichkeit besteht in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG trotz Abschaffung der Umkehrmaßgeblichkeit fort.