Einzelaufzeichnungspflicht und Datenzugriff auf digital aufgezeichnete Geschäftsvorfälle von Bargeschäften – (Kein) Datenzugriff bei Registrierkassen, Apotheken? – Teil I –
Gegensätzlicher könnte das Ergebnis zweier Entscheidungen des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt und des hessischen Finanzgerichts nicht sein. Beide ergingen in völlig gleichgelagerten Fällen zur Frage, ob bei einer Betriebsprüfung die elektronischen Kasseneinzeldaten, die sog. Kassenzeilen als einzelne Zeilen eines Kassenbons digital für den Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO zu Recht vorgelegt werden müssen oder nicht.