Die Zinsschranke – Teil I –
Mit der Unternehmensteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber die Berücksichtigung der Finanzierung von Unternehmen bei der Besteuerung neu geregelt. Bis dahin fanden sich Regelungen expliziter Art nur im § 8a KStG a.F. und im AStG. Nunmehr enthält das EStG die Grundregelung, die damit grundsätzlich für alle Unternehmensformen gilt. Die alte und die neue Regelung hatte bzw. hat den Verlust von Steuersubstrat im Inland mittels Fremdfinanzierung durch ausländische Gesellschafter oder verbundene Unternehmenseinheiten im Ausland im Blick und versuchte bzw. versucht diese zu beschränken.