Infolge der Änderung der Abgabenordnung hinsichtlich elektronischer Buchführung (§ 147 Abs. 6 AO, Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) und der bundesweiten Einführung der Datenverwaltungssoftware (IDEA) in der Außenprüfung ändert sich diese zunehmend dahingehend, dass die Buchführungsdaten auch mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitstests untersucht werden.
Die Urteile der Finanzgerichte Münster und Hamburg haben den Wahrscheinlichkeitstests eine hohe Beweiskraft bescheinigt, so dass diese zunehmend praktische Bedeutung gewinnen werden. Mit diesem Beitrag sollen die sich bietenden Möglichkeiten für eine sinnvolle Anwendung dieser komplexen Methoden und die richtige Interpretation der gewonnenen Ergebnisse aufgezeigt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.03.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-09 |
Seiten 65 - 70
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