1. Wegen der Bindungswirkung für den Verlustfeststellungsbescheid (§ 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG) löst auch eine Messbetragsfestsetzung von Null (sog. Nullbescheid) eine Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) aus.
2. Auch Konzernfinanzierungsgesellschaften können Kreditinstitute i. S. des § 1 KWG sein und die Voraussetzungen des sog. Bankenprivilegs (§ 19 Abs. 1 GewStDV) erfüllen.
BFH-Urteil vom 6. Dezember 2016 – I R 79/15
(Vorinstanz: FG Hamburg vom 28. August 2015 – 6 K 285/13 (EFG 2016, 133))
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-05 |
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