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Inhalt der Ausgabe 12/2011

Beiträge

(Un-)Zulässigkeit von Benennungsverlangen (§ 160 AO) bei Überweisungen an intransparente Domizilgesellschaften

Bei der Vorbereitung oder während einer Betriebsprüfung (BP) treffen Mitarbeiter der Steuer- oder Revisionsabteilung von exportorientierten deutschen Unternehmen oder deren Berater häufig auf folgende typische und zugleich problematische Sachverhaltskonstellation: Das Unternehmen verkauft seine Produkte an Kundenunternehmen in Ländern mit hohem Korruptionsrisiko.

AfA nach Einlage – Änderung durch das JStG 2010

Bemessungsgrundlage linearer Gebäudeabschreibungen sind nach § 7 Abs. 4 Satz 1 1. Halbsatz EStG 2000 die für das Gebäude aufgewendeten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten.

Baugewerbe im fiskalischen Zwielicht

In keiner anderen Branche wie dem Baugewerbe, mit Ausnahme vielleicht des Rotlichtmilieus und des sog. grauen Kapitalmarkts, wird penetrant in illegaler Weise operiert. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass legal operierende Anbieter, die sämtliche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllen, mit ihren „zu teuren“ Angeboten dem ruinösen Wettbewerb nicht standhalten können.

Einzelprobleme der Hinzurechnung von Finanzierungskosten gem. § 8 Nr. 1 GewStG

Die Bedeutung der Gewerbesteuer hat sich durch die Unternehmenssteuerreform 2008 stark erhöht. Es sind im Wesentlichen die Änderungen bei den Hinzurechnungen, die dazu beigetragen haben. Die Gewerbesteuer ist als Objektsteuer ausgestaltet.

Pauschalierung der Steuer von Sachzuwendungen – Teil II –

Die Vorschrift des § 37b EStG hat nicht vor dem Hintergrund zweifelhafter Incentivemaßnahmen, sondern in jüngster Zeit gerade bei Lohnsteueraußenprüfungen und Betriebsprüfungen eine besondere Bedeutung erlangt.

Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung: Steuerabkommen: Deutschland – Schweiz

Deutsche und Schweizer Unterhändler haben am 10.8.2011 die im Oktober 2011 vereinbarten bilateralen Verhandlungen über offene Steuerfragen mit der Paraphierung des Steuerabkommens abgeschlossen. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und die Schweizer Finanzministerin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf haben am 21.9.2011 das Steuerabkommen unterzeichnet. Der Bundesrat muss dem Abkommen noch zustimmen. Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Auflösung einer Ansparrücklage bei fehlender Existenzgründereigenschaft; Korrekturmöglichkeit gemäß § 174 Abs. 3 AO

Geht das FA bei einem Steuerpflichtigen, der eine freiberufliche Praxis übernommen und eine Ansparabschreibung gebildet hat, rechtsirrig davon aus, der Steuerpflichtige sei Existenzgründer i.S. des § 7g Abs. 7 EStG 1997, erkennt es diesen Irrtum aber später, so kann es die Veranlagungen für die Vorjahre gemäß § 174 Abs. 3 AO ändern und die Rücklage gemäß § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG 1997 bereits nach zwei Jahren auflösen.

II. Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes sind zu bilden, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (Anschluss an BFH-Urteile vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866, und vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).

III. Entgeltlicher Erwerb „gebrauchter“ Lebensversicherungen

Der vom Erwerber einer „gebrauchten“ Kapitallebensversicherung gezahlte Kaufpreis stellt Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB dar.

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