Grundlagen der Verfahren der Stichprobeninventur – Teil I –
Bei der Erstellung des Inventars darf der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert mit Hilfe anerkannter mathematisch- statistischer Methoden auf Grund von Stichproben ermittelt werden (§ 241 Abs. 1 HGB). Neben der vollständigen körperlichen Bestandsaufnahme ist danach die Anwendung von Stichprobenverfahren gesetzlich ausdrücklich zugelassen.