Firmenübernahmen durch ausländische Finanzinvestoren (Private Equity Fonds) – Gestaltungsformen und steuerliche Beurteilung – Teil III –
Private Equity als eigene Anlageklasse des Kapitalmarkts bedeutet Investitionen in nicht börsennotierte Unternehmen mit Eigenkapital. „Private“ steht dabei für den nicht öffentlichen Charakter des Beteiligungskapitals. Das Gegenstück bildet das so genannte Public Equity, also die Finanzierung über Eigenkapital, das an öffentlichen Börsen in Form von Aktienkapital aufgenommen wird.