In der Umsatzsteuer-Praxis werden oft sowohl Eingangs- als auch Ausgangsumsätze nicht dem richtigen Unternehmer
zugerechnet. In der Folge sind die hierauf ergehenden Umsatzsteuerbescheide inhaltlich fehlerhaft und damit rechtswidrig. Das Problem entsteht dadurch, dass es bei der Umsatzsteuer eine eigene Regelung gibt, die entscheidend von der Einkommensteuer abweicht. Praktisch bedeutsam ist die Fehlerquelle, dass Umsätze z. B. einer umsatzsteuerlich nicht existenten, weil nicht nach Außen auftretenden GbR zugerechnet werden. Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden diese Fehler nicht aufgedeckt und führen zu inhaltlich falschen Berichten, weil der Steuerpflichtige zumeist die Betriebsanzeige bewusst unterlassen hat. Die sich daraus ergebenden Probleme für die Beteiligten bei der Umsatzsteuer sollen zur künftigen Fehlervermeidung zunächst anhand der Ausgangsumsätze dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.01.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-01-10 |
Seiten 7 - 17
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: