Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zum Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) nach § 5 EStG ist in der Praxis der am häufigsten vorkommende Wechsel der Gewinnermittlungsart. Dieser Wechsel kommt bei Gewerbetreibenden in Betracht, die den Gewinn bisher zulässigerweise nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt haben und
– entweder freiwillig, d. h. ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, zum Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG übergehen oder
– zum Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG übergehen müssen, weil eine Buchführungspflicht für sie neu begründet worden ist, z. B. weil eine der in § 141 Abs. 1 AO genannten Grenzen beim Umsatz oder Gewinn überschritten worden ist und eine entsprechende Aufforderung durch das Finanzamt vorliegt.
Ein derartiger Wechsel ist auch denkbar, wenn ein Landwirt oder ein Freiberufler mit bisheriger Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit einem Strukturwandel zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG übergeht.
Bei Land- und Forstwirten und Angehörigen der freien Berufe ist auch ein Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG möglich. Auch der Außenprüfer muss sich oft mit Fragen und Problemen dieses Übergangs zu einer anderen Gewinnermittlungsart beschäftigen. Die anschließende Übersicht über die Rechtsprechung des BFH zu diesem Thema zeigt deutlich die Bedeutung dieses Themas für die tägliche Praxis der Außenprüfung auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-10 |
Seiten 362 - 367
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