Auf Basis des BFH-Urteils vom 14.1.1998, des Erlasses der Finanzsenators Bremen vom 23.7.2004 sowie des BMF- Schreibens vom 8.11.2010 wurden in Betriebsaufspaltungen insbesondere die Ausgaben des Besitzunternehmens hinsichtlich ihrer Abzugsfähigkeit nach § 12 EStG und § 3c Absatz 2 EStG durch die steuerliche Betriebsprüfung untersucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.05.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-02 |
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