Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von Mietgrundstücken aufgenommen worden sind, so sind die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 – IX R 62/07
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-15 |
Seiten 212 - 213
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