Überlässt eine nach schweizerischem Recht errichtete AG ihrem unbeschränkt steuerpflichtigen Alleingesellschafter unentgeltlich, weil ohne Rechtsgrund ein von dem Alleingesellschafter nur drei Monate im Jahr genutztes Ferienhaus in der Schweiz, ist dessen gesamter Jahresmietwert als verdeckte Gewinnausschüttung anzusetzen. Eine rein buchtechnische, lediglich aus Gründen des schweizerischen Steuerrechts erfolgte Erfassung von Mieteinnahmen steht der Annahme der Unentgeltlichkeit nicht entgegen.
DBA-Schweiz Art. 10 Abs. 1,
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7
Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. August 2003 –11 K 499/98
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2004.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-03-01 |
Seiten 84 - 86
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