Auch wenn ein Steuerpflichtiger in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann er allein durch die Zurechnung der Grundstücksverkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben.
EStG § 15
BFH-Urteil vom 22. August 2012 – X R 24/11
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-26 |
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