Eine wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB kann auch in einer Veränderung mit dem Ziel einer neuen betrieblichen Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit begründet sein. Die dahin gehenden Feststellungen sind im Einzelfall vom FG zu treffen.
EStG 1992 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; HGB § 255 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 – I R 58/04
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 328 - 329
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