Ein einfaches Steuerrecht setzt eine Mitwirkung der Steuerpflichtigen voraus. Die allgemein gewollte Vereinfachung des Steuerrechts kann aber bereits an der Bekanntgabe scheitern. Verwaltungsakte müssen bekannt gegeben werden, um wirksam zu werden. Das folgt aus § 124 AO. Jede Bekanntgabe setzt jedoch voraus, dass eine Anschrift bekannt ist, an die bekannt gegeben werden kann. Sonst wird das Verfahren schwerfälliger und komplizierter.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-03 |
Seiten 133 - 140
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