Die Gestaltung von Sachverhalten ist ein zentrales Instrument sowohl der Handelsbilanz als auch der Steuerbilanzpolitik. Mit sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen wird das der Bilanzierung und Bewertung zu Grunde liegende Mengengerüst verändert. Damit wird die Grundlage geschaffen, andere sachverhaltsabbildende und sachverhaltsdarstellende Instrumente im Zuge der Jahresabschlusserstellung einsetzen zu können.
Sachverhalte können nur bis zum Bilanzstichtag mit bilanzpolitischer Wirkung gestaltet werden, wenn diese sich noch auf die laufende Bilanzierungsperiode auswirken sollen. Der größte Teil der möglichen Sachverhaltsgestaltungen wirkt sich auch steuerbilanzpolitisch aus, so dass synchron vorgegangen werden kann. Um handelsbilanzpolitische oder steuerbilanzpolitische Entscheidungen vor dem Bilanzstichtag optimal vorbereiten zu können, müssen Informationen aus dem internen Rechnungswesen, z.B. der kurzfristigen Erfolgsrechnung, zur Verfügung stehen, die einen Überblick über die zu erwartende Gewinnsituation vermitteln, so dass der Jahresüberschuss noch vor dem Bilanzstichtag beeinflusst werden kann.
Sachverhaltsgestaltungen sind geschäftspolitische Maßnahmen, die in der Regel kurzfristig vor Ablauf des Geschäftsjahres durchgeführt werden und ein gewünschtes Bilanzbild erzeugen sollen. Für die Anerkennung sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Wenn Sachverhaltsgestaltungen als Mittel der Bilanzpolitik eingesetzt werden, wird oftmals die Frage des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten und der überzogenen Anwendung der Bilanzpolitik aufgeworfen. Dem steht gegenüber, dass die ertragsteuerlichen Entscheidungen zur Handels- und Steuerbilanzpolitik sich aber auch regelmäßig auf das Eigenkapital des Unternehmens auswirken. Neben Entscheidungsalternativen, bei denen der Sachverhalt gestaltet wird (z.B. Sale-and-lease-back-Verfahren zur Verbesserung der Kapitalstruktur) und die damit der Realebene zuzuordnen sind, gibt es Entscheidungsalternativen, die nur die Abbildung des Sachverhaltes berühren, die sich also auf der Bilanzebene abspielen und über die erst nach dem Bilanzstichtag entschieden zu werden braucht. Auch die Bewertung der Vorräte gehört zu dieser Kategorie von Maßnahmen, die etwa 40% der handelsbilanzpolitischen Entscheidungen ausmachen. Daraus folgt, dass 60% der bilanzpolitischen Maßnahmen vor dem Stichtag zu treffen sind. Eine weitere Unterscheidung ist möglich zwischen Maßnahmen, die während des laufenden Geschäftsjahres getroffen werden und Maßnahmen, die kurz vor dem Bilanzstichtag eingesetzt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-10 |
Seiten 103 - 110
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