Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2008 » Wahl der Gewinnermittlungsart bei Land- und Forstwirten – Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3 oder § 13a EStG

Wahl der Gewinnermittlungsart bei Land- und Forstwirten – Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3 oder § 13a EStG

Überblick über die Rechtsprechung des BFH

Im Rahmen der Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirten sind folgende Gewinnermittlungsarten anzuführen:
– Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich, § 4 Abs. 1 EStG),
– Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG),
– Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG).

Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG kann als gesetzliche Verpflichtung (§ 140, § 141 AO) oder auf freiwilliger Basis in Betracht kommen. Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann – wenn keine Buchführungspflicht besteht und die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nrn. 1–4 EStG nicht vorliegen – auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG ist von Land- und Forstwirten anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–4 EStG erfüllt sind.

Seiten 348 - 355

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.12.2008.348

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