Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2005 » Umsatzsteuerkarussellgeschäfte – Was gehört zur handelsüblichen Bezeichnung ? –

Umsatzsteuerkarussellgeschäfte – Was gehört zur handelsüblichen Bezeichnung ? –

Die Umsatzsteuer ist die aufkommenstärkste Steuer von Bund und Ländern, aber auch am betrugsanfälligsten. Der finanzielle Schaden allein durch sog. Umsatzsteuerkarusselle innerhalb der Gemeinschaft wird auf annährend 12 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Für das Jahr 2004 beziffert das Ifo-Institut den Schaden bei der Umsatzsteuer sogar auf 16,3 Mrd. Euro. Das Anfang des Jahres 2002 in Kraft getretene Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) hat bei der Bekämpfung der Umsatzsteuerkarusselle noch nicht den erwünschten Erfolg gebracht.

Seiten 170 - 171

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.06.2005.170

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