Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2008 » Sind vorweggenommene Betriebsausgaben im Gewerbesteuerrecht abzugsfähig?

Sind vorweggenommene Betriebsausgaben im Gewerbesteuerrecht abzugsfähig?

Zu den nahezu rechtsaxiomatischen Lehrsätzen des Gewerbesteuerrechts gehört die unbewiesene und ungeschriebene Feststellung der Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungspraxis, dass vorweggenommene Betriebsausgaben von Einzel- und Personenunternehmen in der Gewerbesteuer – im Gegensatz zur ihrer Berücksichtigung im Einkommensteuerrecht – grundsätzlich nicht abzugsfähig seien. Hier sollen sie den Gewerbeertrag i.S.d. § 7 GewStG nicht mindern dürfen, da mindern sie den Gewinn i.S.d. § 4 EStG. Gewerbesteuerrechtlich besteht danach ein Hinzurechnungsgebot und ein Betriebsausgabenverbot. Gewerbesteuerbar sei nur der Gewerbebetrieb mit seiner werbenden Tätigkeit. Gleiches soll umgekehrt gelten für betriebliche Vorgänge nach Beendigung der werbenden Tätigkeit, etwa für nichtgewerbesteuerbare Veräußerungsgewinne oder andere nachträgliche Betriebseinnahmen. Es gilt der apodiktische und gebetsmühlenartige repetierte Satz: Unter dem Gesichtspunkt der Objektsteuer werden Vorgänge aus Anlass der Gründung und der Veräußerung (Aufgabe) eines Betriebes/Teilbetriebes „nicht erfasst“.

Seiten 125 - 131

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.05.2008.125

Ihr Zugang zur "Die steuerliche Betriebsprüfung"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die steuerliche Betriebsprüfung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die steuerliche Betriebsprüfung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 7,45 *) PDF | 7 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2004

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005

Jahrgang 2004