Dem BFH wurde von dem Steuerpflichtigen die Rechtsfrage vorgelegt, ob es der Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung entgegensteht, dass für den Prüfungszeitraum bereits eine Außenprüfung durchgeführt wurde und möglicherweise bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Das FG Baden-Württemberg hat in erster Instanz mit Urteil v. 9.12.2014 4 K 181/13 entschieden, dass eine Prüfungsanordnung, die für einen bereits geprüften Zeitraum ergangen ist, wirksam und rechtmäßig ist und einer solchen Prüfungsanordnung auch nicht eine möglicherweise bereits eingetretene Festsetzungsverjährung entgegensteht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: