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Lizenzvereinbarungen in der Filmwirtschaft

In den Medien wurde im Sommer 2003 von der 18 000 Filme umfassenden Filmbibliothek der seit 2002 insolventen KirchMedia berichtet. Das sind über 600 000 Minuten an Spielfilmen, Serien, Dokumentationen und Shows, die in Europas größter Filmbibliothek in Unterföhring bei München vor sich hin schlummern. Dazu gehören Kultserien wie „Baywatch“ oder „Star Treck“, sowie Filme wie „Pretty Woman”, „Godzilla“ oder „Mission Impossible“. Es ist keine leichte Aufgabe für den Insolvenzverwalter, dieses umfassende Filmarchiv zu verwerten. Schließlich hat der Zusammenbruch der New Economy und die anhaltende Wirtschaftskrise die Preise purzeln lassen. So werden für gute Spielfilme mit mehreren Ausstrahlungslizenzen nur noch bis zu 200 000 US-Dollar gezahlt. Vor einigen Jahren hätten dieselben Filme noch Millionen gebracht. Solche Summen erzielen nur noch die amerikanischen „Blockbuster“ wie die Trilogie „Herr der Ringe“, „Matrix“, „Harry Potter“ oder die neuen Episoden von „Star Wars“.

Produziert werden die meisten dieser Filme in den Hollywood-Studios. Nach Deutschland gelangen die Fernsehrechte in Form von Lizenzvereinbarungen. In den Lizenzverträgen werden unter anderem die Sendegebiete (z. B. deutschsprachiger Raum), die Verteilwege (z. B. Terrestrik, Kabel oder Direktempfang), der Lizenzzeitraum (z. B. 10 Jahre), die Auswertungsstufen (z. B. Video, Pay-TV, Free-TV etc.) und die Anzahl der Ausstrahlungen (z. B. eine Ausstrahlung oder auch beliebig viele) geregelt. Dennoch gibt es natürlich auch bedeutende deutsche Filmproduktionen, die als Kinofilm (z. B. Goodbye Lenin), TV-Movie oder Serie in die Filmverwertungskette gelangen.

Das KirchMedia-Beispiel hat der breiten Öffentlichkeit gezeigt, in welchem Umfang Filmvermögen in Deutschland angesammelt wird, wie schnell in diesem Marktsegment ein Werteverfall eintreten kann und wie schwierig es ist, zuverlässige Prognosen über Erfolg oder Misserfolg einer Filmproduktion abzugeben. Umso wichtiger wäre es, für die steuerliche Beurteilung von Film- und Fernsehrechten verlässliche Bilanzierungs- und Bewertungsregeln zu haben. Diese existieren zur Zeit jedoch nicht.

Seiten 185 - 193

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.07.2004.185

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