Inhalt » Archiv » Ausgabe 08/2007 » III. Keine Kürzung des Gewinns nach § 9 Nr. 2a GewStG 2002 um die gemäß § 8b Abs. 5 KStG 2002 nicht abziehbaren Betriebsausgaben

III. Keine Kürzung des Gewinns nach § 9 Nr. 2a GewStG 2002 um die gemäß § 8b Abs. 5 KStG 2002 nicht abziehbaren Betriebsausgaben

Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist nicht gemäß § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG 2002 um die gemäß § 8b Abs. 5 KStG 2002 nicht abziehbaren Betriebsausgaben in Höhe von 5 v.H. der nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 steuerfreien Bezüge zu kürzen.

GewStG 2002 § 7 Satz 1, § 9 Nr. 2a; GewStG 2002 i.d.F. des JStG 2007 § 9 Nr. 2a Satz 4, § 36 Abs. 8 Satz 5 Halbsatz 2; KStG 2002 § 8b Abs. 1 und 5

BFH-Urteil vom 10. Januar 2007 – I R 53/06

Seiten 254 - 255

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.08.2007.254

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