Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2006 » III. Implikationen der Mittelstandsförderung: Relevante Aufzeichnungspflichten

III. Implikationen der Mittelstandsförderung: Relevante Aufzeichnungspflichten

Für den Betriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6 EStG genügt es, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten – und im Falle eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen – in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten werden, die in den steuerlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen aufbewahrt wird und auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann.

EStG § 7g, § 4 Abs. 3.

BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 – XI R 52/04

Seiten 202 - 203

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.06.2006.202

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