Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2007 » III. Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten

III. Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten

Aufwendungen eines Grundstückserwerbers zur Befriedigung eines den Kaufvertrag nach § 3 Abs. 2 AnfG anfechtenden Gläubigers gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten für das Grundstück.

EStG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1; AnfG § 3 Abs. 2, § 11

BFH-Urteil vom 17. April 2007 – IX R 56/06

Seite 378

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.12.2007.378

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