Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2011 » II. Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote

II. Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote

Soweit nach Maßgabe des Beschlusses des BVerfG vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 gemäß § 17 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 Wertsteigerungen steuerbar sind, welche nach der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31. März 1999 entstanden sind, handelt es sich um eine steuerbegründende Tatsache, wofür die Feststellungslast das FA trifft.

EStG § 17 Abs. 1 Satz 4.

BFH-Urteil vom 25. November 2010 – IX R 47/10

Seite 149

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.05.2011.149

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