Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2008 » II. Zur Festsetzungsfrist bei einem Lohnsteuer-Haftungsbescheid

II. Zur Festsetzungsfrist bei einem Lohnsteuer-Haftungsbescheid

1. Die Festsetzungsfrist für einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid endet nicht vor Ablauf der Festsetzungsfrist für die Lohnsteuer (§ 191 Abs. 3 Satz 4 1. Halbsatz AO).

2. Der Beginn der Festsetzungsfrist für die Lohnsteuer richtet sich nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO.

3. Für den Beginn der die Lohnsteuer betreffenden Festsetzungsfrist ist die Lohnsteuer-Anmeldung (Steueranmeldung) und nicht die Einkommensteuererklärung der betroffenen Arbeitnehmer maßgebend.

EStG §§ 38, 41a, 42d; AO §§ 170, 191

BFH-Urteil vom 6. März 2008 – VI R 5/05

Seiten 206 - 207

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.07.2008.206

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