Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2006 » II. Verzinsung bei Verlustrücktrag

II. Verzinsung bei Verlustrücktrag

Ein Steueranspruch ist auch dann gemäß § 233a AO1977 zu verzinsen, wenn sich infolge der Berücksichtigung eines Verlustrücktrags keine Abweichung zwischen der neu festgesetzten und der zuvor festgesetzten Steuer ergibt.

AO 1977 § 233a

BFH-Urteil vom 9. August 2006 – I R 10/06

Seiten 384 - 386

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.12.2006.384

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