Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2008 » II. Toilettenanlage als hoheitliche Aufgabe

II. Toilettenanlage als hoheitliche Aufgabe

Eine öffentliche Toilettenanlage kann einem von einer Stadt als Betrieb gewerblicher Art unterhaltenen Marktbetrieb nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen zugeordnet werden. Die hiermit zusammenhängenden Aufwendungen können bei der Gewinnermittlung des Marktbetriebs nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. KStG § 4 Abs. 1 und 5. BFH-Urteil vom 7. November 2007 – I R 52/06

Seiten 149 - 150

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.05.2008.149

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