Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2009 » II. Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wegen Anlage des nachzuzahlenden Steuerbetrages

II. Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wegen Anlage des nachzuzahlenden Steuerbetrages

§ 12 Nr. 3 EStG schließt den Abzug von Nachzahlungszinsen i.S. des § 233a AO als Werbungskosten unabhängig davon aus, ob der Steuerpflichtige den nachzuzahlenden Betrag – wie den Differenzbetrag zwischen festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen und festgesetzter Einkommensteuer – vor der Nachzahlung zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingesetzt hat.

AO § 233a, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 12 Nr. 3, § 20

BFH-Urteil vom 2. September 2008 – VIII R 2/07

Seiten 62 - 63

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.02.2009.062

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