Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2011 » II. Insolvenzverwaltung als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung fachlich vorgebildeter Mitarbeiter

II. Insolvenzverwaltung als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung fachlich vorgebildeter Mitarbeiter

Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie fachlich vorgebildete Mitarbeiter einsetzt, sofern ihre Gesellschafter als Insolvenzverwalter selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben.

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3

BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 – VIII R 3/10

Seiten 182 - 183

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.06.2011.182

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