Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2010 » II. EDV-Consulting/Software Engineering als freier Beruf

II. EDV-Consulting/Software Engineering als freier Beruf

Ein Autodidakt, der über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, kann einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf ausüben, wenn er Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut.

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

BFH-Urteil vom 22. September 2009 – VIII R 63/06

Seiten 180 - 182

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.06.2010.180

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