Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2010 » I. Kompensation von Teilwertabschreibungen

I. Kompensation von Teilwertabschreibungen

Sog. Wertaufholungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG 2002, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Abschreibungen von Anteilen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind nach Maßgabe von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 a.F./§ 8b Abs. 2 Satz 4 KStG 2002 n.F. zunächst mit den nicht steuerwirksamen und erst danach – mit der Folge der Steuerpflicht daraus resultierender Gewinne – mit den steuerwirksamen Teilwertabschreibungen zu verrechnen.

KStG 2002 a.F. § 8b Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 = KStG 2002 n.F. § 8b Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 3;
EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2

BFH-Urteil vom 19. August 2009 – I R 2/09

Seiten 26 - 28

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.01.2010.026

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