Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2012 » I. Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils

I. Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils

Im Falle der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i.S. des § 20 UmwStG 1995 kann das aufnehmende Unternehmen weder durch Anfechtungs- noch durch Feststellungsklage geltend machen, die seiner Steuerfestsetzung zu Grunde gelegten Werte des eingebrachten Vermögens seien zu hoch. Ein solches Begehren kann nur der Einbringende im Wege der sog. Drittanfechtung durchsetzen.

FGO § 40 Abs. 2, § 41; GG Art. 19 Abs. 4 UmwStG 1995 § 20 Abs. 4 Satz 1

BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 – I R 79/10

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/StBp.01.2012.024

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,45 *) PDF | 3 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2004

Jahrgang 2012

  • Ausgabe 01/2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005

Jahrgang 2004