Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2011 » I. Abziehbarkeit von Kosten der Ausbildung als Werbungskosten und Betriebsausgaben

I. Abziehbarkeit von Kosten der Ausbildung als Werbungskosten und Betriebsausgaben

Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium können auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein (Fortentwicklung der Rechtsprechung zu Senatsurteil vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764).

EStG § 9 Abs. 1, § 10 Nr. 7, § 10 Nr. 5

BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 – VI R 7/10, DB 2011, 1836

Seiten 293 - 296

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/StBp.10.2011.293

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