Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2008 » Die Besteuerung des G-REIT und seiner Anleger – Teil II –

Die Besteuerung des G-REIT und seiner Anleger – Teil II –

Im Zeitpunkt des Wechsels einer steuerpflichtigen AG in den steuerbefreiten REIT-Status entweder in den einer Vor-REIT-AG oder einer REIT-AG selbst (Statuswechsel) sind grundsätzlich die in Grund und Boden und Gebäuden enthaltenen stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern (§ 13 Abs. 1 und 3 Satz 1 KStG). Den Weg dorthin hat der Gesetzgeber allerdings weitestgehend von steuerlichen Hindernissen befreit.

Seiten 136 - 141

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.05.2008.136

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