Inhalt » Archiv » Ausgabe 04/2008 » Die Besteuerung des G-REIT und seiner Anleger – Teil I –

Die Besteuerung des G-REIT und seiner Anleger – Teil I –

Ein REIT (Real Estate Investment Trust) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Hauptaktivität darin besteht, Immobilien zu besitzen und/oder zu verwalten. Auch Gesellschaften, die Immobilien finanzieren, können ein REIT sein. Die Gesellschaften schütten den Großteil ihres Gewinns als Dividende aus. Auf der Ebene der Gesellschaft sind die Ausschüttungen steuerfrei, die Anteilseigner versteuern ihre Dividende nach ihrem individuellen Steuersatz. REITs verbinden die Vorteile einer Immobilienanlage mit den Vorzügen von Aktien. Es bestehen ein niedriges Kursrisiko, stabile Erträge und relativ hohe Renditen. Es handelt sich um eine fungible Anlageform, die hohe Transparenz bietet und keinen zu hohen Kapitaleinsatz fordert.

Nach den Anlageschwerpunkten werden folgende Grundformen von REITs unterschieden:

– „Equity-REITs“: Sie investieren direkt in zumeist gewerblich genutzte Immobilien, sie machen etwa 90% des Marktvolumens aus;

– „Mortgage-REITs“: Sie beschäftigen sich mit dem Handel von Hypotheken, sind stark von Zinsschwankungen abhängig und zeigen eher spekulative Züge;

– „Mixed-REITs“: Sie investieren sowohl in Immobilien als auch in Hypotheken.

Seiten 100 - 104

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.04.2008.100

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