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Das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung und seine Anwendung

Die Diskussion um eine Steueramnestie in Deutschland hat mit der Verkündung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23.12.2003 (StraBEG) ein Ende gefunden. Am 30.12.2003 ist das Gesetz in Kraft getreten. 15 Jahre nach dem „Gesetz über die strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen und von Kapitalvermögen“ (StrbEG) vom 25.7.1988 bietet sich damit dem Steuerbürger ein weiteres Mal die Chance, in der Vergangenheit begangene Steuersünden durch eine strafbefreiende Erklärung zu einem Pauschalsteuersatz zu beseitigen, ohne hierfür strafrechtlich belangt werden zu können.

Seiten 95 - 104

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.StBpdigital.de/STBP.04.2004.095

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