Im Gegensatz zu der bereits jedem Steuerpflichtigen zugeteilten persönlichen Identifikationsnummer (§ 139b AO) wird an der Konzeption und der praktischen Umsetzung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO) mit Nachdruck gearbeitet. Insbesondere die erheblichen Auswirkungen auf die interne Organisation der Finanzbehörden im Hinblick auf die Fallbearbeitung aber auch die erforderlichen Umstellungsarbeiten der bestehenden Automationsverfahren sowie die Veränderungen in der Kommunikation mit den wirtschaftlich Tätigen (Steuerpflichtigen) lassen die Komplexität der anstehenden Aufgaben erahnen. Andererseits zeichnet sich jedoch ab, dass durch die Wirtschafts-Identifikationsnummer erhebliche Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten nicht nur auf Seiten der Verwaltung sondern auch für alle übrigen am Besteuerungsverfahren Beteiligten geschaffen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.05.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-30 |
Seiten 125 - 131
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