Nach dem IV. Senat des BFH hat sich auch der I. Senat mit der Problematik der Ankaufsoption auseinandergesetzt. Das BMF hat sich dem Grunde nach dieser Rechtsprechung angeschlossen und den bisherigen Nichtanwendungserlass aufgehoben. Nachdem diese Rechtsprechung bei vielen Autohäusern zur Anwendung kommt, wird die Thematik vor dem Hintergrund der letzten Entscheidung des BFH umfassend und mit Buchungssätzen dargestellt, um die Gewinnauswirkungen aufzuzeigen. In der Praxis treten vermehrt Vereinbarungen bei Autohäusern auf, nach denen das Fahrzeug zum Ende der Mietzeit zu einem festgelegten Preis in Zahlung zu nehmen ist. Weiter gibt es Vereinbarungen mit Mietern von Autos, dass der Mieter einen über den kalkulierten Verkaufspreis hinausgehenden tatsächlichen Erlös bei Beendigung des Mietvertrags erhält.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.07.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-29 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: