Bis zum 31.12.2008 war die Steuerbefreiung der Umsätze von Rehabilitationseinrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG an die Zweckbetriebseigenschaft im Sinne des § 67 AO geknüpft. Die Finanzrechtsprechung stellte bei Vorliegen dieser Voraussetzung im Zweifel und im Wesentlichen darauf ab, ob die zu beurteilenden Leistungen die Definition einer qualifizierten Heilbehandlung – bei der es sich nach den dazu entwickelten Grundsätzen um eine Maßnahme zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen mit unmittelbarem Krankheitsbezug und therapeutischem Ziel handeln muss – erfüllte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-05 |
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